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Art. 15 Mindestkapital bei Neugründung einer Bank
(Art. 3 Abs. 2 Bst. b BankG) 1 Das Mindestkapital beträgt 10 Millionen Franken. Es muss voll einbezahlt sein. 2 Bei Sacheinlagegründungen ist der Wert der eingebrachten Aktiven und der Umfang der Passiven durch eine zugelassene Prüfgesellschaft zu überprüfen. |