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Art. 35 Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung
(Art. 6b Abs. 1–3 BankG) 1 Es müssen nicht konsolidiert werden:
2 Beteiligungen nach Absatz 1 Buchstabe b sind im Anhang der Konzernrechnung offenzulegen. Deren Nichtkonsolidierung ist zu begründen. 3 Ein Teilkonzern, der in die Konzernrechnung einer Obergesellschaft einbezogen ist, muss keine eigene Konzernrechnung erstellen, wenn die Konzernrechnung der Obergesellschaft:
4 Die FINMA kann in begründeten Fällen die Erstellung einer Teilkonzernrechnung und deren Offenlegung verlangen. BGE
103 IB 350 () from 9. Dezember 1977
Regeste: Art. 18 ff. BankG; Revision der Jahresrechnung. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 97 Abs. 1 OG in Verbindung mit Art. 5 VwVG); Androhung des Entzugs der Anerkennung als bankengesetzliche Revisionsstelle und Missfallensäusserung hinsichtlich der Revision als Gegenstand einer Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG (E. 2). 2. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei Massnahmen der Bankenkommission (E. 5). 3. Befugnisse der Bankenkommission gegenüber der Revisionsstelle (E. 6). 4. Meldepflicht (Art. 21 Abs. 4 BankG) und Sorgfaltspflicht (Art. 20 Abs. 4 BankG) der Revisionsstelle (E. 7). 5. Voraussetzungen des Entzugs der Anerkennung als bankengesetzliche Revisionsstelle; Beurteilung der Weisungen der Bankenkommission im vorliegenden Fall (E. 8). |