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Art. 35 Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung
(Art. 6b Abs. 1–3 BankG) 1 Es müssen nicht konsolidiert werden:
2 Beteiligungen nach Absatz 1 Buchstabe b sind im Anhang der Konzernrechnung offenzulegen. Deren Nichtkonsolidierung ist zu begründen. 3 Ein Teilkonzern, der in die Konzernrechnung einer Obergesellschaft einbezogen ist, muss keine eigene Konzernrechnung erstellen, wenn die Konzernrechnung der Obergesellschaft:
4 Die FINMA kann in begründeten Fällen die Erstellung einer Teilkonzernrechnung und deren Offenlegung verlangen. |