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Art. 42i Einlegerliste und summarische Aufstellung 72
(Art. 37h Abs. 4 Bst. c und d BankG) 1 Die Einlegerliste umfasst den Bestand aller gesicherten Einlagen der einzelnen Einlegerinnen und Einleger bei schweizerischen Geschäftsstellen der Bank. 2 In der summarischen Aufstellung werden die privilegierten Einlagen aufgeführt, die nicht zu den gesicherten Einlagen gehören; sie umfassen:
3 Der Träger der Einlagensicherung gibt das Format der Einlegerliste vor. 72 Eingefügt Ziff. I der V vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 804). |