Verordnung
über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
(Bauarbeitenverordnung, BauAV)

vom 18. Juni 2021 (Stand am 1. Januar 2024)


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Art. 1 Gegenstand

Die­se Ver­ord­nung legt die Mass­nah­men fest, die für die Si­cher­heit und den Ge­sund­heits­schutz der Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer bei Bau­ar­bei­ten ge­trof­fen wer­den müs­sen.

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