Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verordnung
über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
(Bauarbeitenverordnung, BauAV)

vom 18. Juni 2021 (Stand am 1. Januar 2024)

Art. 1 Gegenstand

Die­se Ver­ord­nung legt die Mass­nah­men fest, die für die Si­cher­heit und den Ge­sund­heits­schutz der Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer bei Bau­ar­bei­ten ge­trof­fen wer­den müs­sen.