Verordnung
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Art. 102 Meldepflicht für den Abbau von Gestein
1 Die Arbeitgeber sind verpflichtet, der Suva mindestens 14 Tage vor der Ausführung den Abbau im Freien von Gestein von über 5000 m3 pro Abbaustelle zu melden. 2 Sie müssen die von der Suva zur Verfügung gestellten Formulare benützen. |
