Verordnung
über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
(Bauarbeitenverordnung, BauAV)

vom 18. Juni 2021 (Stand am 1. Januar 2024)


Open article in different language:  FR
Art. 38 Beleuchtung

Ar­beitsplät­ze und Ver­kehrs­we­ge müs­sen über ei­ne aus­rei­chen­de Be­leuch­tung ver­fü­gen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden