Verordnung
über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
(Bauarbeitenverordnung, BauAV)

vom 18. Juni 2021 (Stand am 1. Januar 2024)


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Art. 54 Verbot von Fassadengerüsten aus vertikal tragenden Holzstangen

Fassa­den­ge­rüs­te dür­fen nicht aus ver­ti­kal tra­gen­den Holz­stan­gen er­stellt wer­den.

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