Verordnung
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Art. 59 Dachdeckerschutzwand
1 Die Dachdeckerschutzwand ist eine Schutzeinrichtung am Spenglergang, die vom Dach stürzende Personen, Gegenstände und Materialien auffängt. 2 In der Dachdeckerschutzwand sind Öffnungen bis zu einer Fläche von je 100 cm2 zulässig. |
