Verordnung
über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
(Bauarbeitenverordnung, BauAV)

vom 18. Juni 2021 (Stand am 1. Januar 2024)


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Art. 60 Montage und Demontage von Arbeitsgerüsten

Die Mon­ta­ge und De­mon­ta­ge von Ar­beits­ge­rüs­ten hat ge­mä­ss den Her­stel­ler­an­ga­ben zu er­fol­gen.

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