Verordnung
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Art. 86 Meldepflicht für Asbestsanierungsunternehmen
1 Asbestsanierungsunternehmen sind verpflichtet, Asbestsanierungsarbeiten mindestens 14 Tage vor der Ausführung der Suva zu melden. 2 Die Arbeitgeber müssen die von der Suva zur Verfügung gestellten Formulare benützen. |