Verordnung
über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
(Bauarbeitenverordnung, BauAV)

vom 18. Juni 2021 (Stand am 1. Januar 2024)


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Art. 88 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Für die Un­ter­tag­ar­bei­ten sind im Si­cher­heits- und Ge­sund­heits­schutz­kon­zept nach Ar­ti­kel 4 na­ment­lich die Mass­nah­men zur Um­set­zung der Ar­ti­kel 89–101 fest­zu­hal­ten.

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