Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG)
vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. August 2021)
Art. 12Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
Die Kantone ergreifen Massnahmen, die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorbereiten.