Verordnung über die Berufsbildung
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Art. 14 Lehrbetriebsverbund
(Art. 16 Abs. 2 Bst. a BBG) 1 Die an einem Lehrbetriebsverbund beteiligten Betriebe regeln ihre Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einem schriftlichen Vertrag. 2 Sie benennen einen Leitbetrieb oder eine Leitorganisation, die den Lehrvertrag abschliesst und den Verbund gegenüber aussen vertritt. 3 Die Bildungsbewilligung für den Lehrbetriebsverbund wird dem Leitbetrieb oder der Leitorganisation erteilt. |