Verordnung über die Berufsbildung
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Art. 30 Anforderungen an Qualifikationsverfahren
(Art. 33 und 34 Abs. 1 BBG) 1 Für Qualifikationsverfahren gelten folgende Anforderungen:
2 Die Feststellung einer Qualifikation im Hinblick auf einen Ausweis oder Titel erfolgt auf Grund von abschliessenden fachübergreifenden Prüfungsverfahren oder durch äquivalente Verfahren. |