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Art. 28 Höhere Fachschulen
(Art. 29 Abs. 3 BBG) Die höheren Fachschulen werden in einer Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)12 über die Bildungsgänge der höheren Fachschulen geregelt. 12 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) auf den 1. Jan. 2013 angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen. |