Art. 48 Inhalte
(Art. 45 und 46 BBG) Die berufspädagogische Bildung der Berufsbildungsverantwortlichen geht von der Situation am Lern- und Arbeitsplatz aus. Sie umfasst folgende Aspekte: - a.
- Berufsbildung und ihr Umfeld: Berufsbildungssystem, gesetzliche Grundlagen, Beratungsangebote;
- b.
- lernende Person: berufliche Sozialisation von Jugendlichen und Erwachsenen in Betrieb, Schule und Gesellschaft;
- c.
- Lehren und Lernen: Planung, Durchführung und Auswertung von Lernveranstaltungen, Unterstützung und Begleitung der Lernenden in ihrem konkreten Bildungs- und Lernprozess, Evaluation und Selektion auf dem gesamten Spektrum der Begabungen;
- d.
- Umsetzung des Gelernten in betriebliche Ausbildungsprogramme und schulische Angebote;
- e.
- Rollenverständnis als Lehrende, Aufrechterhaltung des Kontakts mit der Betriebs- und Schulwelt, Planung der eigenen Weiterbildung;
- f.
- Umgang mit den Lernenden und Zusammenarbeit mit ihren gesetzlichen Vertretern und den Behörden, mit den Lehrbetrieben, der Berufsschule sowie anderen Lernorten;
- g.
- allgemeine Themen wie Arbeitskultur, Ethik, Genderfragen, Gesundheit, Multikulturalität, Nachhaltigkeit, Sicherheit am Arbeitsplatz.
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