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Bundesgesetz
über die Beseitigung von Benachteiligungen
von Menschen mit Behinderungen
(Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)

vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. Juli 2020)

Art. 21 Änderung bisherigen Rechts

Die Än­de­rung bis­he­ri­gen Rechts wird im An­hang ge­re­gelt.