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Verordnung
über die Beseitigung von Benachteiligungen
von Menschen mit Behinderungen
(Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV)

vom 19. November 2003 (Stand am 1. Januar 2021)

Art. 23 Entscheid

Das EDI ent­schei­det über die Ge­wäh­rung von Fi­nanz­hil­fen. Es kann die­se Kom­pe­tenz ans EBGB de­le­gie­ren.