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Art. 17 Bewilligungsgesuch
(Art. 10 Abs. 2 und Abs. 5, Art. 12-14, Art. 17 Abs. 1 BEHG) 1Der Effektenhändler reicht der FINMA ein Bewilligungsgesuch ein. Dieses enthält alle Angaben, die zur Beurteilung erforderlich sind, namentlich Angaben über:
2Der Effektenhändler legt dem Bewilligungsgesuch die erforderlichen Unterlagen bei, namentlich seine Statuten oder Gesellschaftsverträge und die Reglemente. 1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 9 der Finanzmarktprüfverordnung vom 15. Okt. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5363). BGE
126 II 111 () from 24. März 2000
Regeste: Art. 17, 34 und 35 BEHG; Art. 31 BEHV; Art. 23bis und 23quater BankG; Art. 30 Abs. 2 lit. e VwVG; Zulässigkeit der Einsetzung eines Beobachters zur Abklärung der banken- oder börsenrechtlichen Bewilligungspflicht einer Tätigkeit. Zusammenfassung der Rechtsprechung zu den Aufsichtskompetenzen der Eidgenössischen Bankenkommission (E. 3). Zulässigkeit der Einsetzung eines Beobachters sowie Umfang der diesem zur Abklärung des Sachverhalts eingeräumten Befugnisse (E. 4 u. 5). Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren vor der Eidgenössischen Bankenkommission (E. 6 u. 7). |