Federal Act
on Narcotics and Psychotropic Substances
(Narcotics Act, NarcA)1

1Title amended by No I of the FA of 24 March 1995, in force since 1 July 1996 (AS 1996 1677; BBl 1994 III 1273).


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Art. 22109

Any per­son who wil­fully or neg­li­gently:

a.
fails to ful­fil his or her du­ties of care as a per­son au­thor­ised to deal with nar­cot­ics;
b.
breaches the pro­vi­sions on nar­cot­ics ad­vert­ising and in­form­a­tion;
c.
breaches stor­age and re­ten­tion ob­lig­a­tions;
d.
breaches an im­ple­ment­a­tion reg­u­la­tion is­sued by the Fed­er­al Coun­cil or the rel­ev­ant de­part­ment, the con­tra­ven­tion of which is de­clared a crim­in­al of­fence, or an or­der is­sued to him con­tain­ing a ref­er­ence to the pen­alty un­der this art­icle;

shall be li­able to a fine.

109Amended by No I of the FA of 20 March 2008, in force since 1 Ju­ly 2011 (AS 2009 2623, 2011 2559; BBl 2006 85738645).

BGE

134 IV 266 (6B_777/2007) from 16. Juni 2008
Regeste: Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung; Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriff der verdeckten Ermittlung; verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet zwecks Aufklärung von Straftaten, im Besonderen von sexuellen Handlungen mit Kindern, im Vorfeld eines Strafverfahrens; Erfordernis einer richterlichen Genehmigung der Ernennung zum verdeckten Ermittler, Beweisverwertungsverbot mit Fernwirkung bei deren Fehlen (Art. 1, 2, 4, 5, 7, 8, 17, 18 BVE). Mangels einer klaren, abweichenden Regelung im BVE ist jedes Anknüpfen von Kontakten mit einer verdächtigen Person zu Ermittlungszwecken durch einen nicht als solchen erkennbaren Polizeiangehörigen ungeachtet des Täuschungsaufwandes und der Eingriffsintensität als verdeckte Ermittlung im Sinne des BVE zu qualifizieren (E. 3.5-3.7). Die verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet ist trotz der gewissen Besonderheiten dieses Mediums eine verdeckte Ermittlung im Sinne des BVE (E. 3.8). Die Voraussetzungen für die Anordnung einer verdeckten Ermittlung durch verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation im Chat zwecks Aufklärung von voraussichtlichen künftigen Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern im Vorfeld eines allfälligen Strafverfahrens sind schon vor dem Beginn des Chats erfüllt (E. 4.3). Die für die Ernennung eines verdeckten Ermittlers notwendige richterliche Genehmigung kann nicht erst nach dem Beginn des Einsatzes eingeholt und erteilt werden (E. 4.4). Erkenntnisse, die ein Polizeiangehöriger durch eine verdeckte Ermittlung gewinnt, dürfen nur als Beweis verwertet und für weitere Ermittlungen verwendet werden, wenn der Polizeiangehörige vor seinem Einsatz zum verdeckten Ermittler ernannt und diese Ernennung vor seinem Einsatz richterlich genehmigt worden ist (E. 5.2). Unverwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse mangels dieser notwendigen richterlichen Genehmigung im vorliegenden Fall (E. 5.3).

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