Verordnung
über die Betäubungsmittelkontrolle
(Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV)

vom 25. Mai 2011 (Stand am 1. Januar 2013)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 43 Ansprechstelle

1 Das In­sti­tut ist die in­ter­na­tio­na­le Aus­kunfts­stel­le zur Klä­rung von Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit der Ein- und Aus­fuhr von Arz­nei­mit­teln mit kon­trol­lier­ten Sub­stan­zen im Rei­se­ver­kehr.

2 Es kann im Ein­zel­fall, so­weit er­for­der­lich, An­fra­gen aus­län­di­scher Be­hör­den im Zu­sam­men­hang mit Be­schei­ni­gun­gen nach Ar­ti­kel 42 an die zu­stän­di­ge kan­to­na­le Be­hör­de zur wei­te­ren Ab­klä­rung wei­ter­lei­ten. Die­se er­teilt die er­for­der­li­chen Aus­künf­te dies­falls di­rekt an die an­fra­gen­de aus­län­di­sche Stel­le.

3 Die zu­stän­di­ge kan­to­na­le Stel­le in­for­miert das In­sti­tut am An­fang des Jah­res über die An­zahl der wäh­rend dem ver­gan­ge­nen Jahr aus­ge­stell­ten Be­schei­ni­gun­gen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden