Verordnung
über die Betäubungsmittelkontrolle
(Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV)

vom 25. Mai 2011 (Stand am 23. Januar 2023)


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Art. 22d Umfang

Die Ein­zelan­bau­be­wil­li­gung wird für einen ein­ma­li­gen An­bau und längs­tens für ein Jahr er­teilt.

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