Verordnung
über die Betäubungsmittelkontrolle
(Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV)

vom 25. Mai 2011 (Stand am 23. Januar 2023)


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Art. 65d Zugriffsrechte der Ärztinnen und Ärzte, die Personen mit Cannabisarzneimitteln behandeln

Die zu­griffs­be­rech­tig­ten Ärz­tin­nen und Ärz­te kön­nen die von ih­nen er­fass­ten Da­ten ein­se­hen, än­dern und lö­schen.

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