Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV)
vom 25. Mai 2011 (Stand am 1. April 2023)
Art. 3Ziele der Prävention
Ziele der Prävention sind:
a.
den unbefugten Konsum von kontrollierten Substanzen zu verhindern und die Abstinenz zu fördern;
b.
dem problematischen Konsum und der Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen vorzubeugen und diese zu verhindern;
c.
den sozialen und gesundheitlichen Problemen, die durch den problematischen Konsum und durch die Abhängigkeit entstehen können, vorzubeugen;
d.
gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen zu schaffen.