Verordnung des EDI
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Art. 2 Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen
1 Die Verzeichnisse a–d mit den kontrollierten Substanzen nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a–d BetmKV finden sich in den Anhängen 1–5. 2 Das Verzeichnis e mit den Rohmaterialien und Erzeugnissen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e BetmKV findet sich in Anhang 6. 3 Das Verzeichnis f mit den Vorläuferstoffen nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f BetmKV findet sich in Anhang 7. 4 Das Verzeichnis g mit den Hilfschemikalien nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe g BetmKV findet sich in Anhang 8. |
