Verordnung
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Art. 3 Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren
1 Der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren koordiniert:
2 Er setzt sich zusammen aus Vertretern und Vertreterinnen des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Landestopografie, der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, des Schweizerischen Erdbebendiensts (SED), der MeteoSchweiz und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS). Bei Bedarf können Vertreter und Vertreterinnen weiterer Stellen beigezogen werden. 3 Der Lenkungsausschuss besteht aus einer Direktorenkonferenz, einem geschäftsführenden Ausschuss und weiteren Fachgremien. 4Das BAFU führt die Geschäftsstelle des Lenkungsausschusses und betreibt die GIN. 5Die MeteoSchweiz betreibt das Naturgefahrenportal. |