|
Art. 3 Erstellung und gewerbsmässige Vermietung von Wohnraum 14
Die Verwendung des Grundstückes für die Erstellung oder gewerbsmässige Vermietung von Wohnraum, der nicht zu einem Hotel oder Apparthotel gehört, begründet keine Betriebsstätte im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a BewG. 14 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Sept. 1997, in Kraft seit 1. Okt. 1997 (AS 1997 2122). BGE
106 IB 199 () from 2. Mai 1980
Regeste: Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. 1. Der Regierungsrat ist auch dann keine unabhängige Rekurskommission im Sinne von Art. 105 Abs. 2 OG, wenn er als Rechtsmittelinstanz im verwaltungsinternen Beschwerdeverfahren entscheidet (E. 1). 2. Umfang der den kantonalen Behörden gemäss Art. 23 BewV obliegenden Untersuchungspflicht (E. 2). 3. Verletzung dieser Untersuchungspflicht bei Verneinung einer beherrschenden finanziellen Beteiligung von Personen im Ausland (E. 3) und der Bewilligungspflicht wegen ungewöhnlicher Finanzierung (E. 4). |