Bundesgesetz
über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen
geschützter Arten
(BGCITES)

vom 16. März 2012 (Stand am 1. September 2023)


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Art. 28 Änderung bisherigen Rechts

Die Än­de­rung bis­he­ri­gen Rechts wird in An­hang 1 ge­re­gelt.

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