Bundesgesetz
über das Bundesgericht
(Bundesgerichtsgesetz, BGG)


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Art. 53 Widerklage

1 Der Be­trag ei­ner Wi­der­kla­ge wird nicht mit demje­ni­gen der Haupt­kla­ge zu­sam­men­ge­rech­net.

2 Schlies­sen die in Haupt­kla­ge und Wi­der­kla­ge gel­tend ge­mach­ten An­sprü­che ein­an­der aus und er­reicht ei­ne der bei­den Kla­gen die Streit­wert­gren­ze nicht, so gilt die Streit­wert­gren­ze auch für die­se Kla­ge als er­reicht, wenn sich die Be­schwer­de auf bei­de Kla­gen be­zieht.

BGE

143 III 495 (4A_141/2017) from 4. September 2017
Regeste: a Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht. Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2).

143 III 506 (4A_576/2016) from 13. Juni 2017
Regeste: Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO). Art. 224 Abs. 1 ZPO verbietet es der beklagten Partei grundsätzlich, im vereinfachten Verfahren eine Widerklage zu erheben, die aufgrund ihres Streitwerts von über Fr. 30'000.- in den Geltungsbereich des ordentlichen Verfahrens fällt (E. 2 und 3). Davon nicht betroffen und zulässig ist der Fall, dass die beklagte Partei als Reaktion auf eine echte Teilklage eine negative Feststellungswiderklage erhebt, auch wenn deren Streitwert die Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens zur Folge hat (E. 4).

145 III 506 (4A_190/2019) from 8. Oktober 2019
Regeste: Art. 51 ff. BGG; Art. 81 f. ZPO; Berechnung des Streitwertes; Streitverkündungsklage. Der Streitwert des Hauptverfahrens und derjenige des Streitverkündungsverfahrens werden nicht zusammengerechnet (E. 2-2.3).

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