vom 29. September 2017 (Stand am 1. September 2023)
1 Konzessionsgesuche sind der ESBK zuhanden des Bundesrates einzureichen.
2 Die ESBK veranlasst die Veröffentlichung der Gesuche im Bundesblatt und im Amtsblatt des Standortkantons.
3 Sie führt das Verfahren zügig durch und lädt die interessierten Kreise zur Stellungnahme ein.
4 Sie stellt dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuhanden des Bundesrates Antrag.