Bundesgesetz
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Art. 12 Gültigkeitsdauer, Verlängerung oder Erneuerung
1 Die Konzession gilt für 20 Jahre. Wenn es die besonderen Verhältnisse rechtfertigen, kann der Bundesrat eine kürzere oder eine längere Dauer vorsehen. Der Bundesrat kann insbesondere eine kürzere Dauer vorsehen für die Erweiterung der Konzession um das Recht, Spielbankenspiele online durchzuführen. 2 Die Konzession kann verlängert oder erneuert werden. |
