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Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
vom 29. September 2017 (Stand am 1. September 2023)
Art. 2Zweck
Dieses Gesetz bezweckt, dass:
a.
die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren geschützt wird, die von den Geldspielen ausgehen;
b.
Geldspiele sicher und auf transparente Weisedurchgeführt werden;
c.
die Reingewinne aus den Grossspielen, ausgenommen die Reingewinne aus den Geschicklichkeitsspielen, und die Reingewinne eines bestimmten Teils der Kleinspiele vollumfänglich und in transparenter Weise für gemeinnützige Zwecke verwendet werden;
d.
ein Teil der Bruttospielerträge der Spielbanken zugunsten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwendet wird.