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Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
vom 29. September 2017 (Stand am 1. September 2023)
Art. 5Konzessionspflicht
1 Wer Spielbankenspiele durchführen will, braucht eine Konzession.
2 Die Konzession erlaubt, Spielbankenspiele innerhalb der Spielbank durchzuführen. Sie kann zusätzlich erlauben, Spielbankenspiele auch online durchzuführen.
3 Der Bundesrat legt die Anzahl der Konzessionen fest.