Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Insolvenz von Banken und Wertpapierhäusern

vom 30. August 2012 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 1 Gegenstand

Die­se Ver­ord­nung kon­kre­ti­siert das Sa­nie­rungs- und Kon­kurs­ver­fah­ren nach den Ar­ti­keln 28–37g BankG.

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