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Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV)
vom 24. Juni 2009 (Stand am 23. August 2016)
Art. 10Ergänzungsbereich
1 Der Ergänzungsbereich vermittelt Orientierungs- und Handlungsfähigkeit in den Fächern nach Absatz 2.
2 Die Fächer im Ergänzungsbereich werden in der Regel komplementär zu den Fächern des Schwerpunktbereichs angeboten und umfassen:
a.
Geschichte und Politik;
b.
Technik und Umwelt;
c.
Wirtschaft und Recht.
3 Es sind zwei Fächer zu belegen.
4 Der Rahmenlehrplan ordnet die Fächer den Ausrichtungen der beruflichen Grundbildungen und der ihnen verwandten Studienbereiche zu.