Verordnung
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Art. 22 Zeitpunkt der Abschlussprüfungen
1 Die Abschlussprüfungen finden am Ende des Bildungsganges statt. 2 Höchstens drei Fächer können vorzeitig abgeschlossen werden. 3 In schulisch organisierten Grundbildungen mit Praktika am Schluss können die Abschlussprüfungen vor Beginn der Praktikumszeit erfolgen. Die interdisziplinäre Projektarbeit wird gegen Ende des Praktikums verfasst. |
