Verordnung
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Art. 23 Anerkannte Fremdsprachendiplome 5
1 Das SBFI kann Fremdsprachendiplome anerkennen. 2 Für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Diplomprüfung für ein anerkanntes Fremdsprachendiplom absolvieren, ersetzt die Diplomprüfung die Abschlussprüfung im entsprechenden Fach. Dies gilt auch für den Fall, dass das entsprechende Fremdsprachendiplom zu Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts anerkannt war, im Laufe des Unterrichts seine Anerkennung jedoch verliert. 3 Die Berufsfachschulen rechnen das Ergebnis der Diplomprüfung in die Prüfungsnote gemäss Artikel 24 Absatz 1 um. 4 Wurde die Diplomprüfung vor Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts absolviert, so ersetzt sie die Abschlussprüfung nur dann, wenn:
5 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Juni 2016, in Kraft seit 1. Aug. 2016 (AS 20162645). |