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Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV)
vom 24. Juni 2009 (Stand am 23. August 2016)
Art. 32Bund
Das SBFI hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
a.
Es übt die Oberaufsicht über die eidgenössische Berufsmaturität aus.
b.
Es sorgt für die Koordination auf schweizerischer Ebene.
c.
Es entscheidet über Pilotversuche und über Anträge der kantonalen Behörden, die Abweichungen von Bestimmungen dieser Verordnung oder vom Rahmenlehrplan beinhalten.