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Art. 29 Verantwortlichkeit
1 Das EPA ist für das Informationssystem E-Personaldossier verantwortlich. 2 Die Verwaltungseinheiten sind für die Datenbearbeitung in ihrem Bereich verantwortlich; vorbehalten bleibt die Verantwortung der Departemente für ihre Fachdienstleistungszentren Personal. Die verantwortlichen Stellen sorgen für die Richtigkeit der Daten. |