Bundesgesetz
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Art. 9 Grundsatz
1 Fedpol betreibt einen Informationssystem-Verbund; dieser umfasst folgende Informationssysteme:
2 Die Systeme werden so miteinander verbunden, dass die Benutzenden im Rahmen ihrer Zugriffsrechte mit einer einzigen Abfrage prüfen können, ob bestimmte Personen oder Organisationen in einem Informationssystem oder mehreren Informationssystemen des Verbunds verzeichnet sind. |