641.411 (Stand am 1. Juli 2007)
vom 6. Oktober 2006 (Stand am 1. Juli 2007)
1 Der Bund hat ein gesetzliches Pfandrecht an Bier, das im Zollgebiet hergestellt wird und der Steuer unterliegt, wenn:
2 Das Steuerpfandrecht gilt auch für Bier, für das die Steuerforderung noch nicht entstanden ist.
3 Das Verfahren richtet sich nach den für Zölle geltenden Vorschriften.