Verordnung
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Art. 17 Höhe der Sicherheitsleistung
(Art. 27 BStG) Das BAZG legt die Höhe der Sicherheitsleistung fest; es berücksichtigt dabei die Biermenge, die vom Herstellungsbetrieb voraussichtlich in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. |