Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.
c.
Die Höchstrente beträgt maximal das Doppelte der Mindestrente.
d.
Die Renten werden mindestens der Preisentwicklung angepasst.
3 Die Versicherung wird finanziert:
a.
durch Beiträge der Versicherten, wobei die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge bezahlen;
4 Die Leistungen des Bundes betragen höchstens die Hälfte der Ausgaben.66
5 Die Leistungen des Bundes werden in erster Linie aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf gebrannten Wassern und der Abgabe aus dem Betrieb von Spielbanken gedeckt.