Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 191b Richterliche Behörden der Kantone
1 Die Kantone bestellen richterliche Behörden für die Beurteilung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie von Straffällen. 2 Sie können gemeinsame richterliche Behörden einsetzen. |