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Bundesverfassung
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Art. 27 Wirtschaftsfreiheit

1 Die Wirt­schafts­frei­heit ist ge­währ­leis­tet.

2 Sie um­fasst ins­be­son­de­re die freie Wahl des Be­ru­fes so­wie den frei­en Zu­gang zu ei­ner pri­vat­wirt­schaft­li­chen Er­werbs­tä­tig­keit und de­ren freie Aus­übung.