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Art. 92 Post- und Fernmeldewesen
1 Das Post- und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes. 2 Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Tarife werden nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt. |