Bundesgesetz
über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
und Invalidenvorsorge
(BVG)


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Art. 79a Geltungsbereich 321

Die Be­stim­mun­gen die­ses Ti­tels gel­ten für al­le Vor­sor­ge­ver­hält­nis­se, un­ab­hän­gig da­von, ob die Vor­sor­ge­ein­rich­tung im Re­gis­ter für die be­ruf­li­che Vor­sor­ge ein­ge­tra­gen ist oder nicht.

321 Ein­ge­fügt durch Ziff. I 10 des BG vom 19. März 1999 über das Sta­bi­li­sie­rungs­pro­gramm 1998 (AS 1999 2374; BBl 1999 4). Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (1. BVG-Re­vi­si­on), in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2004 1677; BBl 2000 2637).

BGE

131 II 627 () from 9. August 2005
Regeste: Art. 9 BV; Art. 30c, 81 Abs. 2 und 83a Abs. 1 und 5 BVG; Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG; berufliche Vorsorge; Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung für fehlende Versicherungsjahre; Steuerumgehung; Schutz des guten Glaubens. Ein Vertrag über ergänzende berufliche Vorsorge verletzt das Versicherungsprinzip, wenn er im Invaliditätsfall bloss die Befreiung von der Prämienpflicht anbietet. Bei dieser Ausgangslage ist der Rückkauf von Versicherungsjahren nicht im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG von den Einkünften abziehbar. Keine Gesamtbetrachtung von Grundversicherung und ergänzender Versicherung (E. 4 und 5.1). Beim Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung für fehlende Versicherungsjahre liegt eine Steuerumgehung vor, wenn fünf Tage später derselbe Betrag als Vorbezug für Familien-Wohneigentum im Sinne von Art. 30c BVG beansprucht wird (E. 5.2). Vorliegend kein Gutglaubensschutz, insbesondere nicht im Zusammenhang mit Auskünften des Versicherers (E. 6).

133 V 563 (9C_136/2007) from 11. Oktober 2007
Regeste: Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG; Art. 18 Abs. 1 AHVV; Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG: Abzugsfähigkeit von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbstständigerwerbenden. Vom rohen Einkommen abgezogen werden können bei Selbstständigerwerbenden nicht nur die aufgrund einer normativen Verpflichtung geleisteten, sondern auch die freiwillig erbrachten, von den Statuten oder vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung bloss ermöglichten Einlagen in die berufliche Vorsorge (E. 2.4).

136 V 16 (9C_572/2009) from 8. Januar 2010
Regeste: Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG; Abzug von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbständigerwerbenden. Selbständigerwerbende können, auch wenn sie berufsvorsorgeversicherte Arbeitnehmer beschäftigen, maximal die Hälfte der persönlichen Einlagen in die 2. Säule (laufende Beiträge, Einkauf von Beitragsjahren) vom rohen Einkommen in Abzug bringen (Bestätigung und Verdeutlichung der Rechtsprechung; E. 5).

142 II 399 (2C_966/2015, 2C_967/2015) from 18. Juli 2016
Regeste: Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG; Art. 9 Abs. 2 lit. d StHG; Art. 79b Abs. 3 und 4 BVG; Art. 22c FZG. Abzug von Beiträgen an die berufliche Vorsorge bei Wiedereinkauf nach Scheidung. Kapitalbezugssperre. Steuerumgehung. Auslegung von Art. 79b Abs. 3 und 4 BVG (E. 3.2-3.3.5): Insbesondere die teleologische Auslegung (E. 3.3.4) führt zum Ergebnis, dass sich die in Art. 79b Abs. 4 BVG enthaltene Ausnahme auch auf die in Art. 79b Abs. 3 BVG vorgesehene dreijährige Sperrfrist bezieht. Ein Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren ist im Falle eines Wiedereinkaufs nach Scheidung oder gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nicht ausgeschlossen. Ein Abzug nach Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG ist nicht zulässig, wenn eine Steuerumgehung vorliegt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4.2). Steuerumgehung vorliegend bejaht (E. 4.4).

142 V 169 (9C_515/2015) from 1. März 2016
Regeste: Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG; Abzug von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbständigerwerbenden. Der Abzug nach Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG kann maximal die Hälfte des (von der Steuerbehörde gemeldeten) Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit betragen (E. 4).

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