Bundesgesetz
über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
und Invalidenvorsorge
(BVG)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 73 Streitigkeiten und Verantwortlichkeitsansprüche 304

1 Je­der Kan­ton be­zeich­net ein Ge­richt, das als letz­te kan­to­na­le In­stanz über Strei­tig­kei­ten zwi­schen Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen, Ar­beit­ge­bern und An­spruchs­be­rech­tig­ten ent­schei­det. Die­ses Ge­richt ent­schei­det auch über:

a.
Strei­tig­kei­ten mit Ein­rich­tun­gen, wel­che der Er­hal­tung der Vor­sor­ge im Sin­ne der Ar­ti­kel 4 Ab­satz 1 und 26 Ab­satz 1 FZG305 die­nen;
b.
Strei­tig­kei­ten mit Ein­rich­tun­gen, wel­che sich aus der An­wen­dung von Ar­ti­kel 82 Ab­satz 2 er­ge­ben;
c.
Ver­ant­wort­lich­keits­an­sprü­che nach Ar­ti­kel 52;
d.
den Rück­griff nach Ar­ti­kel 56a Ab­satz 1.306

2 Die Kan­to­ne se­hen ein ein­fa­ches, ra­sches und in der Re­gel kos­ten­lo­ses Ver­fah­ren vor; der Rich­ter stellt den Sach­ver­halt von Am­tes we­gen fest.

3 Ge­richts­stand ist der schwei­ze­ri­sche Sitz oder Wohn­sitz des Be­klag­ten oder der Ort des Be­trie­bes, bei dem der Ver­si­cher­te an­ge­stellt wur­de.

4307

304Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (1. BVG-Re­vi­si­on), in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 1677; BBl 2000 2637).

305 SR 831.42

306Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (1. BVG-Re­vi­si­on), in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 1677; BBl 2000 2637).

307 Auf­ge­ho­ben durch An­hang Ziff. 109 des Ver­wal­tungs­ge­richts­ge­set­zes vom 17. Ju­ni 2005, mit Wir­kung seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197; BBl 2001 4202).

BGE

148 II 73 (8C_110/2021, 8C_175/2021) from 26. Januar 2022
Regeste: Art. 3 Abs. 1, Art. 4, Art. 19 Abs. 1 lit. a und Art. 20 Abs. 1 VG; Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1 und Art. 66 Abs. 2 BVG; Art. 10 BVV 2; Art. 49 Abs. 1 SchlT ZGB; Staatshaftung; Lücke in der beruflichen Vorsorge. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit der ETHL (E. 3). Zusammenfassung der Erwägungen im angefochtenen Entscheid (E. 4). Widerrechtliche Schädigung mangels Anmeldung des Arbeitnehmers und Einbezahlung der Beiträge an die berufliche Vorsorge während des Beschäftigungsverhältnisses (E. 5). Verwirkung und Verjährung der Schadenersatzforderung (E. 6). Selbstverschulden des Geschädigten (E. 7). Höhe des Schadens (E. 8).

149 III 258 (5A_816/2022) from 29. März 2023
Regeste: Art. 80 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung und Leistungsurteil auf Bezahlung eines Bruttolohns; Rechtsöffnungstitel; befreiende Einwendung. Definitive Rechtsöffnung im Fall, dass der betriebene Arbeitgeber zur Zahlung eines Bruttolohns unter Abzug der Sozialabgaben verurteilt wurde. Als definitiver Rechtsöffnungstitel geltendes Urteil. Befreiende Einwendung des Arbeitgebers bezüglich seiner Verpflichtung zur Bezahlung der Sozialabgaben (E. 6).

150 V 26 (9C_244/2021) from 9. November 2023
Regeste: Art. 62 Abs. 1 und Art. 73 BVG; Zuständigkeiten im Streit betreffend die Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es keine Kompetenzattraktion des kantonalen Berufsvorsorgegerichts in Bezug auf rein aufsichtsrechtliche (Vor-)Fragen gibt. Im Streit betreffend die Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung (resp. eines Vorsorgewerks) ist zu unterscheiden, ob die Rechtmässigkeit von Sanierungsmassnahmen an sich in Frage steht - was in die alleinige Beurteilungskompetenz der Aufsichtsbehörde fällt -, oder ob auch resp. nur die konkrete Umsetzung der Sanierung auf der Basis des Anschlussvertrags zu beurteilen ist (E. 4.1).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden